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Leasingwörterbuch

Dauerschuldzinsen

Entgelte für bestimmte Arten längerfristigen Fremdkapitals, die bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage des Kreditnehmers dem Gewinn zur Hälfte hinzugerechnet werden. Leasing-Raten sind keine Dauerschuldzinsen und mindern die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage des Leasing-Nehmers folglich in voller Höhe. Im Zuge der Refinanzierung beim Leasing-Geber anfallende Dauerschuldzinsen unterliegen jedoch dort der hälftigen Hinzurechnung.

(Letzte Aktualisierung: 01.11.2021)