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Leasingwörterbuch

Bonität

Die Leasing-Gesellschaft prüft vor Abschluss eines Leasing-Vertrages die Fähigkeit des Leasing-Nehmers, die verabredeten Leasing-Raten bezahlen zu können (Bonität des Leasing-Nehmers) und die Fähigkeit des Lieferanten, seine Liefer- und Gewährleistungsverpflichtungen erfüllen zu können (Bonität des Lieferanten). Beides ist für einen störungsfreien Verlauf des Leasing-Vertrages von zentraler Bedeutung.

(Letzte Aktualisierung: 01.11.2021)