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Leasingwörterbuch

Abhandenkommen

Grundsätzlich trägt der Leasing-Nehmer das Risiko des Abhandenkommens des Leasing-Objektes und ist regelmäßig vertraglich verpflichtet, die Objekte entsprechend zu versichern. Ggf. versichert der Leasing-Geber dieses Risiko auf Rechnung des Leasing-Nehmers. Der Leasing-Geber erhält einen Sicherungsschein von der Versicherungsgesellschaft.

(Letzte Aktualisierung: 25.10.2021)